Trinkwasser. Legionellen die Killer im Warmwasser.

Legionellenproblematik ist keine kleine Angelegenheit, die so im Vorbeigehen betrachtet werden kann. Diese Problematik muss sehr ernst genommen werden. Im meiner Tätigkeit höre ich häufig, hohe Warmwassertemperaturen sind hohe Energieverbraucher, das können wir doch durch Temperaturreduzierungen, Zeiteinstellung der Zirkulation usw, in Großanlagen verringern. Dazu sollte sich kein Hausbesitzer, Kundendienstmonter, Hausmeister oder Heizungsbetreuer hinreißen lassen  Das könnte sogar strafrechtlich verfolgt werden. Energieberater und Schulungsleiter  sollten Abstand von Hinweisen auf Temperaturreduzierung und Zirkulationspumpeneinschränkungen in Großanlagen nehmen. Jeder, der mit Warmwassergroßanlagen zu tun hat, sollte die Problematik kennen.

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Legionellen die unerkannten Mörder.

Ab ca. 2011 wurde die Vorschrift nach DVGW Arbeitsblatt 551 durchgesetzt. Davor gab es in Deutschland bis zu 4000 Tote im Jahr durch die Leginellenkrankheit (auch Legionärskrankheit genannt). Die Toten, die nicht auf die Legionellenkrankheit untersucht wurden, sind dabei noch nicht mitgezählt. Nachgewiesener Legionellenbefall im Warmwasser ist nicht selten.

Warum unerkannt?

Die Legionellenkrankheit gleicht einer Lungenentzündung und greift hauptsächlich immungeschwächte Menschen an. Haupttatorte sind Krankenhäuser, Altenheime, alle Institutionen, in denen immungeschwächte Menschen leben, aber auch Sportanlagen und alle Anlagen mit zentralen Wasserversorgungen. Vergessen wird häufig, dass sich in Lüftungsanlagen z.B. von Sportanlagen auch erhebliche Mengen Legionellen sammeln können . Weiterhin gehören auch Klimaanlagen zu den Legionellenverbreitern.

Hauptgefahr.

Hauptgefahr ist der fein verbreitete Sprühnebel beim Duschen. Weitere Gefahren sind überall dort, wo feuchte Luft und Wasserdampf im Temperaturbereich bis 60°C eingeatmet werden kann. Die Gefahr besteht durch die Lungengängigkeit der Legionellen. Wassertrinken ist weitgehend problemfrei, da die Magensäure die Legionellen abtötet.

Beispiel.

Ein Legionellenbefall z.B. in einem Wohngebäude. In dem Gebäude sind über zehn Personen an der Legionellenkrankheit erkrankt. Es ist bei der Untersuchung in dem Gebäude keine Legionellenauffälligkeit gefunden worden. Erst nach einer kriminaltechnischen Untersuchung stellte sich heraus, dass aus einem nahegelegenen Kühlturm Legionellen austraten und durch die Luftbewegung in Richtung Wohnhaus die Menschen auf den Balkons Legionellen eingeatmet haben. In dem Fall sind, soweit mir bekannt ist, Todesfälle enstanden.

Was sind Legionellen?

Legionellen sind stabförmige Bakterien.

Bakterien, die sich in ihrem Wohlfühlklima sehr schnell vermehren. Z.B. im Sprühnebel beim Duschen, wenn die Wohlfühtemperatur der Legionellen stimmt.

Wo fühlen sich Legionellen wohl?

Die Vermehrung findet hauptsächlich im feuchten oder nassen Temperaturbereich 30- 55 °C. statt.

Legionell4

Was kann gegen diese Gefahr getan werden?

Trinkwarmwasser.

Bei dem Trinkwarmwasser wird unterschieden zwischen zentralen Kleinwarmwasseranlagen (anderes Blogthema) und zentralen Großwarmwasseranlagen. Zur Durchsetzung der Forderung gibt es seit 2004 die zwingend einzuhaltende Vorschrift nach dem DVGW Arbeitsblatt 551. (zentral bedeutet eine Warmwasserbereitung mit Warmwasserspeichern zur zentralen Versorgung von Zapfstellen)

Auszug aus der Mitteilung des DVGW, Was ist eine Großanlage?

Die Trinkwasserverordnung hat direkt im Verordnungstext definiert, was eine Großanlage ist (§ 3 Nummer 12). Diese Definition steht in Analogie zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Eine „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ ist eine Anlage mit

a.    Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer, jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder

b.    einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.

Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

Anmerkung: Wasserinhalt von CU Rohr,

3 l Wasserinhalt bei 15 mm Durchmesser = werden mit 23 m Rohr erreicht.

3 l Wasserinhalt bei 18 mm Durchmesser = werden mit 15 m Rohr erreicht.

3 l Wasserinhalt bei 22 mm Durchmesser = werden mit 9,6 m Rohr erreicht.

3 l Wasserinhalt bei 28 mm Durchmesser = werden mit 6 m Rohr erreicht.

Beispiel

Ein Kindergarten hat eine zentrale Warmwasseranlage mit einem 150 l Warmwasserspeicher aber mit der längsten Zapfleitung von 5m CU Rohr 18mm und 27m  CU Rohr 15mm. In dem Fall beträgt der Wasserinhalt der längsten Zapfleitung 4,7l. Auf Grund des Wasserinhalts der Zapfleitung mehr als 3l fällt diese Anlage ohne wenn und aber unter Großanlagen.

Beispiel.

Ein Mehrfamilienhaus hat im Keller eine zentrale Warmwasseranlage mit einem Durchlauferhitzer, eine sogenannte Frischwasserstation. Auch wenn in der Frischwasserstation wenig Wasserinhalt besteht, fällt diese Anlage unter die Großanlagen, weil die weiteste Zapfleitung mehr als 3 l Wasserinhalt hat.

Klima- und Lüftungsanlagen.

Klima- und Lüftungsanlagen müssen nach Vorschrift gewartet und gereinigt werden.

Maßnahme in Großanlagen, gegen Legionellen im Trinkwarmwasser.

  1. Großanlagen müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
  2. Bei Gesundheitsschäden ist der Hausbesitzer verantwortlich.
  3. In Großanlagen muss eine Wasserbeprobung ermöglicht werden.
  4. Großanlagen müssen alle 3 Jahre von einem zertifizierten Labor auf Legionellen beprobt werden.
  5.  Probeentnahmeventil.Probeentnahme
  6. Der Hausbesitzer bestellt ein Labor zur Beprobung. Das wird in vielen Fällen von der Heizkörperablesefirma durchgeführt.
  7. Die Wassertemperaturen der Warmwasserleitung müssen zwingend mindestens 60°C betragen. Vorsicht bei höheren Temperaturen als 63°C, Verbrühungsgefahr, erhöhter Energieverbrauch.
  8. Die Wassertemperatur der Warmwasserzirkulation am Speichereingang muss mindestens 56°C betragen.
  9. Die Zirkulationspumpe muss durchgehend laufen. Die Laufzeit darf auf 18 Stunden reduziert werden wenn die Temperatur am Speichereingang 56°C nicht unterschreitet. Es gibt dafür ein System, bei dem die Zirkulationspumpe 30 Sekunden läuft und 10 Sekunden stehenbleibt. Energetischer Erfolg fraglich.
  10. In großen Anlagen ist ein hydraulischer Abgleich des Zirkulationssystems erforderlich. In Neuanlagen zwingend vorgeschrieben. In Bestandsanlagen kommt es häufig in entfernt von der Zirkulationspumpe liegenden Abzweigungen zu den Wohnungen zum Legionellenbefall.
  11.  Thermisches Zirkulationsventil für den hydraulischen Zirkulationsabgleich.Zirkulationsventil

Schematische Übersicht einer Großanlage.

WW System

Was geschieht bei der Beprobung?

Der geschulte und geprüfte Probeentnehmer muss als erstes die Entnahmestelle desinfizieren. Das geschieht durch Abflammen des langen Wasserauslasses am Probeentnahmeventil. Danach das erste Wasser ablaufen lassen. Ist das geschehen, wird das zu prüfende Wasser in ein keimfreies Glas gefüllt. Die Proben müssen zeitnah an das Prüflabor gesendet werden. das Labor zählt den Legionellenbefall aus. Der Befall wird in koloniebildende Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter (ml)  ausgezählt.

Was ist bei Legionellenbefall zu tun?

Geringer Legionellenbefall.

Sollten Legionellen-Konzentrationen unter 100 KBE/100 ml festgestellt worden sein, sind gesetzlich keine konkreten weiteren Maßnahmen vorgeschrieben. Trotzdem sollten die vorgeschriebenen Maßnahmen wie Temperaturen im gesamten Warmwassersystem und die Wasserverteilung geprüft werden.

Geringer bis mittlerer Legionellenbefall.

Ermittelter Legionellen-Befall zwischen 100 bis 1.000 KBE/100 ml. Damit besteht eine ernst zu nehmende Gefährdung der Gesundheit der angeschlossenen Verbraucher, so dass weitere Schritte zur Klärung zur Verringerung der Keimbelastung erforderlich sind. Das Gesundheitsamt ist umgehend zu benachrichtigen.

Gegenmaßnahme: Das Trinkwasser entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Das Trinkwasser darf bis zur Entkeimung nicht mehr dem Verbrauch wie Duschen, Trinken usw zur Verfügung gestellt werden. Eine weitergehende Untersuchung wie Prüfen der Warmwassertemperaturen, Wasserverteilung ist unverzüglich vorgeschrieben. Warmwassersystem auf ungenutzte Leitungen prüfen. Sollten diese vorhanden sein, müssen sie umgehend stillgelegt werden. Grund: in ungenutzten Leitungen besteht keine Wasserbewegung, es sammeln sich Bakterien und Legionellen, die sich in das bewegte Wassersystem, auch gegen die Wasserströmung, einbringen.

Es muss eine Wasserdesinfektion durchgeführt werden: Das wird wie folgt durchgeführt.

  1. Warmwassertemperatur in dem Warmwassersystem/Warmwasserspeicher auf 80°C anheben. Zirkulation muss durchgängig laufen. Bewohnern mitteilen, dass sie in der Zeit der Temperaturanhebung und Legionellendesinfektion das Warmwasser nicht benutzen dürfen.
  2. Es muss jede Zapfstelle gespült werden bis 3 Minuten lang gemessene 70°C aus der Zapfstelle gelaufen sind. Der Perlator sollte erneuert werden, da sich im Perlator noch Keime verstecken können.
  3. Anlagentemperatur auf die korrekte Warmwassertemperatur einstellen und prüfen.
  4. Im Anschluss eine zeitnahe Legionellenprüfung veranlassen, damit die Anlage für den normalen Verbrauch wieder freigegeben werden kann.

Alle Angaben zur Desinfektion sind pauschal gehalten und müssen mit dem Gesundheitsamt abgesprochen werden.

Hohe (über 1.000 bis 10.000 KBE/100 ml) bis extrem hohe (größer 10.000 KBE/100 ml) Legionellenbelastung.

Für diese Belastungen muss unverzüglich ein individueller Sanierungsplan in Verbindung mit dem Gesundheitsamt erstellt und durchgeführt werden. Das kann bis zur Erneuerung der gesamten Warmwasseranlage gehen.

Einige Normierungen, die den Legionellenbefall ansprechen.

  • DIN EN 806 T1-5 inkl. nationale Ergänzungen (DIN 1988-100, -200, -300, -500, -600)
  • DIN EN 1717 („Schutz des Trinkwassers“)
  • DVGW-ArbeitsblattW 551 („Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen)
  • VDI 6023 (Hygiene in Trinkwasserinstallationen).

Ihr Bernd Wulfestieg

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